Der Schweizerische Fischerei-Verband ist erfreut, dass die Sanierung der Restwassermengen unterhalb der Kraftwerke in den Flüssen nicht torpediert wird. Der Ständerat hat am Dienstag eine nationalrätliche Motion von Hans Killer (SVP, AG) abgelehnt. Dieser wollte das Gewässerschutzgesetz lockern, um den Kraftwerken für den Produktionsausfall entgegenzukommen.

Eine Lockerung bei den Restwassermengen wäre aus zwei Gründen falsch, wie der Schweizerische Fischerei-Verband schreibt. Erstens sind genügend Restwasser unterhalb von Kraftwerken nicht nur für die Fische, sondern auch für die ganze Fauna und Flora lebenswichtig. Zweitens sind die Kantone (endlich) daran, ihre gesetzliche Sanierungspflicht umzusetzen. Einige Kantone haben ihre Hausaufgaben gemacht, andere sind in der Planung. Es wäre unfair, während des Spiels die Regeln zu ändern, profitieren würden Kantone, die die Restwassersanierung verschlampt haben.

Der Schweizerische Fischerei-Verband dank dem Ständerat für seine konsequente Linie bei der Umsetzung der Gewässerschutzgesetzgebung – ein Beitrag zur Verlässlichkeit der Politik.